15.10.2019 - 6.8 Ausschreibung der Stelle des Geschäftsführers d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Durch das Ausscheiden des Geschäftsführers zum 31.10.2019 ist die Stelle vakant. Ein Wegfall der Stelle ist nicht möglich, deshalb wird die Gemeinde die Stelle ausschreiben und zum nächst möglichen Zeitpunkt wieder besetzen.

 

Änderung des Ausschreibungstextes.

Stichpunkt 2 wird ab „mit der Fähigkeit des Aufbaus eines funktionierenden Controlling“ gestrichen.

 

Geänderter Beschluss:

 

  1. Veröffentlichung in der Ostsee – Zeitung zum nächstmöglichen Termin
  2. Veröffentlichung in der Ostsee – Zeitung überregional
  3. Veröffentlicheung Homepage des Amt-Nord-Rügen
  4. Einsendeschluss für Bewerber 03.11.2019

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten beschließt, die Stelle des Geschäftsführers der Tourismusgesellschaft mbH Kap Arkona zum nächstmöglichen Zeitpunkt gemäß Anlage, Stichpunkt 2 wird ab „mit der Fähigkeit des Aufbaus eines funktionierenden Controlling“ gestrichen, auszuschreiben.

Das Amt Nord – Rügen wird beauftragt, die Ausschreibung im Auftrag der Gemeinde Putgarten als alleinige Gesellschafterin der Tourismusgesellschaft mbH Kap Arkona unter der folgenden Maßgabe durchzuführen.

 

1. Veröffentlichung in der Ostsee – Zeitung zum nächstmöglichen Termin

2. Veröffentlichung in der Ostsee – Zeitung überregional

3. Veröffentlicheung Homepage des Amt-Nord-Rügen

4. Einsendeschluss für Bewerber 03.11.2019

Das Amt Nord – Rügen wird beauftragt, eine Vorauswahl unter den eingegangenen Bewerbungen zu treffen. Vier Bewerber werden im Zeitraum 11.11. – 22.11.2019 durch die Gemeindevertretung angehört.

 

Nach Auswahl eines Bewerbers werden die Bürgermeisterin und das Amt Nord – Rügen beauftragt, die notwendigen Unterlagen für die Gemeindevertretung vorzubereiten, damit der neue Geschäftsführer bestellt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage