24.08.2021 - 6.3 Beschluss über die Aufstellung der 1. Ergänzung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Di., 24.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- abgelehnt
Protokoll
Die Gemeinde Lohme hat bereits im Jahre 2007 innerörtliche Baulandpotentiale in Lohme mit dem Bebauungsplan Nr. 8 „Kiekut“ zum Zwecke der Sicherung von Wohnbauflächen als Allgemeines Wohngebiet beplant. In letzter Zeit steigt der Druck auf bestehende Wohngebäude im Innenbereich nach § 34 BauGB, diese in Ferienwohnungen umzunutzen. Im Rahmen der in Seebädern historisch gewachsenen Gemengelagen von Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Gastronomie und Wohnen ist es für Gemeinden im Rahmen des § 34 BauGB immer schwieriger, solche Umnutzungen ohne planungssichernde Instrumente zu verhindern, um den vorhandenen Wohnungsbestand zu sichern. Aus diesem Grunde hat sich die Gemeinde Lohme dazu entschlossen, die an den Bebauungsplan Nr. 8 „Kiekut“ angrenzenden bestehenden Dauerwohngebäude durch Einbeziehung in den Bebauungsplan und Abschluss einer Veränderungssperre vor einer gemeindlich nicht gewollten zweckentfremdeten Umnutzung zu schützen.
Beschluss
Beschluss:
- Für den Bereich der Wohngebäude Arkonastraße 29 und Arkonastraße 25 südlich des gemeindlichen Parkplatzes und des Dorfladens im Ortszentrum von Lohme soll der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 8 „Kiekut“ ergänzt werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Sicherung des vorhandenen Wohnbestandes in der Gemengelage des Seebades Lohme als Wohngebäude.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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442,5 kB
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