24.08.2021 - 6.1 Beschluss über die Abwägung zu den nach § 3 Ab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme hat in öffentlicher Sitzung am 10.6.2020 den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des seit 1999 rechtswirksamen Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Appartementanlage Nardevitz“ gefasst (Beschluss-Nr. GV 052.07.058/20). Der Beschluss wurde ortsüblich in den Schaukästen laut Hauptsatzung und ergänzend auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen vom 1.7.2020 bis 17.7.2020 bekannt gemacht. Mit städtebaulichem Vorvertrag vom 10.7.2020 wurden die Kosten für die Planung auf den Vorhabenträger übertragen (Beschluss-Nr. GV 052.07.064/20 vom 10.6.2020). Die Planung und eine Vermessung wurden am 21.7.2020 durch die Gemeinde beauftragt (Beschluss-Nr. GV 052.07.072/20 vom 10.6.2020). Am 23.3.2021 wurde der Vorentwurf der Planung durch die Gemeinde gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bestimmt (Beschluss-Nr. GV 052.07.129/21). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 17.5.2021 bis 18.6.2021 durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes im Amt Nord-Rügen und ergänzend im Internet unter www.b-planpool.de durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Schaukästen der Gemeinde und ergänzend auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen vom 26.4.2021 bis 18.5.2021. Auf die Besonderheiten aufgrund der Corona-Pandemie wurde in der Bekanntmachung verwiesen. Die frühzeitige Beteiligung der von der Planänderung betroffenen Behörden erfolgte durch Anschreiben vom 20.4.2021. Die Planung wurde am 20.4.2021 angezeigt.

Mit der Abwägung setzt sich die Gemeinde mit den eingegangenen Stellungnahmen auseinander und wägt die privaten gegen die öffentlichen und gemeindlichen Interessen ab. Über das Ergebnis der Abwägung sind die Einwender schriftlich zu informieren. Das Ergebnis der Abwägung ist entscheidend für die Ausarbeitung des Planentwurfes für das weitere Verfahren.

 

        Herr Ulrich gibt einen Überblick zu den Schwerpunkten der Behandlung der Einwendungen.

-          Jeder Einwender wird schriftlich über den Umgang mit seinen Einwendungen informiert.

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Appartementbebauung Nardevitz“ vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 17 von der Planänderung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 15 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen 12 Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):

 

a)   berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Straßenbauamt Stralsund
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • Wasser- und Bodenverband Rügen
  • Landesamt für Innere Verwaltung MV
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abt. Landwirtschaft
  • Stadt Sassnitz

 

b)  teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen

 

c)   folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur 

Planung:

  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
  • EWE
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (Abteilung Naturschutz, Wasser, Boden, Immissionsschutz)
  • E.dis AG
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Industrie- und Handelskammer zu Rostock
  • Landesforst, Forstamt Rügen
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
  • Gemeinde Sagard
  • Gemeinde Glowe

 

d)  Öffentlichkeit

Die von der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen wurden ausführlich beraten und behandelt (Anlage).

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden und Bürger, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage