24.08.2021 - 6.5 Beschluss über die öffentliche Widmung und Bene...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die auf der Grundlage eines Erschließungsvertrages mit der Gemeinde Lohme durch einen Erschließungsträger errichtete neue Erschließungsstraße (Flurstücke 96/10 und 97/18 der Gemarkung Ranzow Flur 2) wurden am 27.1.2021 mit Urkundenrolle 101/2021 in das Eigentum der Gemeinde Lohme übertragen.

Gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz MV verfügt die Widmung für den öffentlichen Verkehr der Träger der Straßenbaulast. Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des der Straße dienenden Grundstückes ist oder der Eigentümer und ein sonst zur Nutzung dinglich Berechtigter der Widmung zugestimmt hat. Die erstmalige Einstufung in eine Straßengruppe und Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten sind in der Verfügung festzulegen. Gem. § 51 Straßen- und Wegegesetz MV können die Gemeinden den Straßen Namen geben und Namensschilder anbringen. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass Hausnummern angebracht werden.

 

Hinweise des Bauamtes nach Vertragung in der GV:

 

Die „Planstraße 6-7“ wurde entsprechend des Erschließungsvertrages von 2005 im Zeitraum vom 15.07.19 bis 03.12.19 durch die Firma SAW hergestellt.

Die Ausführung entspricht der Baugenehmigung und den Anforderungen des Erschließungsvertrages. Die Abnahme erfolgte am 03.12.2020.

 

Im § 1 des Erschließungsvertrages ist vereinbart,

 

Die Erfüllung der in § 8 geforderten Unterlagen wurde am 25.09.2020 bestätigt, der Eigentumsübergang der Flächen auf die Gemeinde erfolgte mit der Urkundenrolle 101/2021 am 27.01.2021 .

Damit sind die Verpflichtungen des Investors erfüllt und die Gemeinde hat die Straße zu übernehmen.

 

Eine weitere Verweigerung der Gemeinde zur Widmung hätte nur die Unzulässigkeit der bestehenden und geplanten Baugenehmigungen zur Folge, da die öffentliche Erschließung Grundvoraussetzung für jegliche Bebauung ist.

 

Die im Protokoll von 09.06.21 angesprochenen Mängel in der Pflasterung werden im Zuge der Gewährleistung betrachtet und verfolgt.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme beschließt, die in Ranzow neu fertig gestellte Erschließungsstraße auf den Flurstücken 96/10 und 97/18 der Gemarkung Ranzow Flur 2 (Lageplan in der Anlage zum Beschluss) öffentlich nach § 7 Straßen- und Wegegesetz MV zu widmen, erstmalig einzustufen und zu benennen. Diese Straße wird als Anliegerstraßen eingestuft. Eine Anliegerstraße dient überwiegend der Erschließung von Grundstücken.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme beschließt, diese Straße zu benennen und dem Straßenabschnitt ebenfalls folgenden Namen zu geben: Schlossallee
  3. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Hausnummerierungen durch das Amt Nord Rügen vorzunehmen sind. Straßennamensschilder sind anzubringen.
  4. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

6

5

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage