03.11.2021 - 4 Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 03.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung vom 24. August 2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Versagung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen der Neubeteiligung durch das Widerspruchsverfahren zum Ablehnungsbescheid zum Vorhaben Nutzungsänderung Dauerwohnungen zu Ferienwohnungen
- Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau von zwei Ferienhäusern
- Billigung der Eilentscheidung zur Vergabe des Planungsauftrages B-Plan Nr. 16 "Umverlegung L 303 in Hagen“
In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13. Oktober 2021 erfolgte folgende Beschlussfassung:
- Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses Vergabe zur Beschaffung von Einsatzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr Lohme
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach §36 BauGB zum Vorhaben Abriss und Neubau eines Nebengebäudes
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau eines Carports
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben - Antrag auf isolierte Abweichung vom B-Plan Nr. 4 „Schloss Ranzow“ Lohme (1. Änderung) - Neubau von Ferienhäusern mit Krüppelwalmdach
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben Abbruch und Ersatzneubau Wohnhaus
Nach § 6 der Hauptsatzung hat die Bürgermeisterin Befugnisse im Rahmen der ihr übertragenen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat die Bürgermeisterin die Gemeindevertretung zu informieren.
Im Rahmen dieser Befugnisse wurde im Berichtszeitraum keine Entscheidung getroffen.
Stand Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde
- Zur Zeit läuft die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, es liegen auch schon Stellungnahmen vor, aber noch nicht von allen Trägern
- Sobald die Stellungnahem der Raumordnung vorliegt, wird sich die Gemeinde mit den eingegangenen Stellungnahmen auseinandersetzen
Stand 1. Änderung VEP 1 Nardevitz
- Zur Zeit werden das Lärmschutzgutachten, das Artenschutzfachgutachten sowie der Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erarbeitet. In diesem Zusammenhang werden auch die von den Bürgern immer wieder angesprochenen vermeintlichen Defizite der Ursprungsplanung mit geprüft.
Bushaltestelle Nardevitz
- Die geplante Maßnahme streift auch ein privates Grundstück. Hier ist dem Eigentümer ein Bauerlaubnisvertrag vorgelegt worden. Sobald dieser unterschrieben vorliegt, kann der Auftrag an die Firma ergehen.