10.12.2019 - 6.5 Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Datum:
- Di., 10.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Annett Ohlrich
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Putgarten hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsauschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich dabei nach § 1 Abs. 5 M-V zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines sachverständigen Dritten bedienen. Als sachverständigen Dritten wurde sich der Firma NKHR-Beratung bedient. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Putgarten hat auf seiner Sitzung am 4.12.2019 den Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Gemeinde Putgarten geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2014 in der Fassung vom 18.11.2019 festzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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77,3 MB
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469,1 kB
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