10.12.2019 - 6.7 Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Putgarten hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsauschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich dabei nach § 1 Abs. 5 M-V zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines sachverständigen Dritten bedienen. Als sachverständigen Dritten wurde sich der Firma NKHR-Beratung bedient. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Putgarten hat auf seiner Sitzung am 4.12.2019 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Gemeinde Putgarten geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.  Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2015 in der Fassung vom 18.11.2019 festzustellen.

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 in der vorliegenden Fassung fest.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

 

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage