10.12.2019 - 6.9 Aufhebung des Beschlusses "Beitritt der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Mit Beschluss vom 07.03.2016 hat die Gemeinde Putgarten  ihren Beitritt unter den Maßgaben des öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Erweiterung des Aufgabenbereiches des Zwar- Sparte sonstige Infrastruktur- beschlossen. Grund des Beitritts war die Aufgabenerweiterung des Zwar zur Verwirklichung des Breitbandausbaus in den entsprechenden Gemeinden. Es sollte die Ortslage Putgarten sowie das Kap Arkona mit einem Breitbandnetz erschlossen werden. Der Zwar war für die Bereitstellung der passiven Infrastruktur und die zukünftige Betreibung und Dienstelieferung des Telekommunikationsnetzes verantwortlich, entsprechende Pachtverträge waren abzuschließen. Laut Vertrag erhebt der Zwar für diese Sparte eine entsprechende Verbandsumlage. Diese wird durch die Verbandssatzung gemäß § 21 bestimmt. Gegenüber der Gemeinde Putgarten wurde mit Bescheid vom 28.10.2019 eine Umlage in Höhe von 990 EUR erhoben. Nach Auffassung des Amtes Nord-Rügen ist diese Umlage rechtlich nicht über den § 21 gedeckt, da die Gemeinde finanziell nur dann beteiligt werden kann, wenn der Zwar keine Gewinne erzielt. Die Gemeinde geht jedoch davon aus, dass durch die geplante Verpachtung der fertiggestellten Anlagen die Investitionen refinanziert werden können. Zudem erfolgte vor Erhebung der Umlagen keine Abstimmung mit der Gemeinde. Außerdem ist fraglich, ob aufgrund des Beitrittsbeschlusses aus dem Jahre 2016 ein Vertragsverhältnis mit dem Zwar überhaupt begründet ist.

 

Frau Möbius erklärt hierzu, dass die Voraussetzungen für die Gemeinden damals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung anders formuliert waren. Der Ausbau sollte durch Fördermittel und ohne finanzielle Verpflichtung gegenüber den Gemeinden erfolgen. Des Weiteren wurde kein Vertrag mit dem ZWAR geschlossen, es gibt nur diesen Beschluss aus 2016. Auf Anfragen dazu kommt keine Reaktion vom ZWAR, somit soll die Aufhebung des Beschlusses dazu führen, dass der ZWAR mit den Gemeinden kommuniziert. Dieser Beschluss ist in jeder Gemeinde auf der Tagesordnung.

Die Umlagebeiträge werden von Jahr zu Jahr steigen.

 

Das heißt nicht, dass der Breitbandausbau nicht weiter geht.

 

Frau Richter merkt an, das man dem §4 entnehmen kann, dass die Finanzierung durch Umlagen erfolgt.

In der Verbandsversammlung am 12.12.18 wurde mit 2/3 Mehrheit über diese Art der Finanzierung abgestimmt.

Frau Möbius erklärt, dass Sie damals dagegen gestimmt haben und das die Umlage von Jahr zu Jahr steigen wird.

 

Frau Kleingarn  und Frau Möbius ergänzen, dass der Gewinn der durch die Vermietung der Rohre erzielt wird, nicht auf die Gemeinden umgelegt wird.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Beschluss der Gemeinde Putgarten Nr. 071.6.11-136/16 vom 07.03.2016 wird aufgehoben. Damit tritt die Gemeinde Putgarten aus der Sparte sonstige Infrastruktur des Zwar aus. Der Zwar ist umgehend von diesem Beschluss zu informieren, so dass die Verbandssatzung entsprechend geändert und rechtswirksam öffentlich bekannt gemacht werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage