03.03.2021 - 5.3 Antrag auf Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Mi., 03.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Protokoll
Mit Datum vom 20.1.2021 stellte der Grundstückseigentümer des Flurstückes 15/2 und 16/3 der Gemarkung Sagard, Flur 8 (Capeller Straße 6 in Sagard) den Antrag auf Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ für das Flurstück 15/2. Das Flurstück 16/3 befindet sich bereits im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und ist dort als Grünfläche dargestellt.
Begründung: Der Eigentümer will das vorhandene Gebäude direkt an der Straße abreißen und ein neues Gebäude mit 4 WE im rückwertigen Bereich des Grundstückes (2. Reihe) bauen. (Antrag und Lageplan in der Anlage 1 und 2). Der Landkreis hat einen Bauvorbescheid negativ beschieden, weil sich das geplante Bauvorhaben wegen der Bebauungstiefe (Bauen in 2. Reihe) nicht nach § 34 BauGB in die nähere Umgebungsbebauung einfügt. Ein Bau an der Stelle des bestehenden Gebäude wäre nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.
Der Bauausschuss möge beraten, ob die Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung zustimmend oder ablehnend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.
Hinweis: aus städtebaulichen Gründen wäre bei einer Zustimmung die Einbeziehung des Grundstückes Capeller Straße 8 in den Ergänzungsbereich sinnvoll, um einen städtebaulich guten Anschluss an das Plangebiet zu erreichen (Anlage 3).
Nach Erläuterung des Vorhabens empfehlen der Ausschussmitglieder das Vorhaben zur Beschlussfassung und bitten eine zustimmende Beschlussvorlage vorbereiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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46 kB
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3
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(wie Dokument)
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396,6 kB
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