03.03.2021 - 5.5 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbe...

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Protokoll

Die Gemeindevertretung hat am 21.8.2019 den Beschluss Nr. 078.07.021/19 über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Camping- und Ferienpark Sagard“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 10.9.2019 bis 2.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 26.9.2020 bis 29.10.2020 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Schaukästen und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen vom 10.9.2020 bis 2.10.2020. Die Planung wurde angezeigt, die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 9.9.2019 gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Am 17.6.2020 hat die Gemeinde den Abwägungs- und Auslegungsbeschluss Nr. 078.07.119/20 gefasst. Die Bürger und TÖB wurden über das Ergebnis der Abwägung informiert Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 03.08.2020 bis 08.09.2020 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Schaukästen und auf der Homepage des Amtes sowie im Internet unter www.b-planpool.de vom 17.07.2020 bis 5.8.2020. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.7.2020 gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Der gem. § 12 BauGB erforderliche Durchführungsvertrag wurde am 11.1.2021 zwischen der Gemeinde und der Vorhabenträgerin abgeschlossen (Beschluss-Nr. GV 078.07.203/20 vom 9.12.2020). Die parallel aufgestellte 14. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch Fiktion mit Ablauf des 1.2.2021 genehmigt. Mit dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen. 

 

Herr Gromoll und Herr Kubat erkundigen sich nach der Umsetzung der Anbindung des Plangebietes an die Landesstraße. Hierbei wird auf den am 09.12.20 durch die Gemeinde beschlossenen Durchführungsvertrag verwiesen. Hier hat die Gemeinde die notwendigen Erschließungsarbeiten mit dem Investor geregelt.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Camping- und Ferienpark Sagard“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 17 von der Planung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 10 Behörden eine Stellungnahme abgegeben. Von der Öffentlichkeit gingen 12 Stellungnahmen ein. Die Nachbargemeinden haben keine erneute Stellungnahme abgegeben (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).   

                   

a)     berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • Forstamt Rügen
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologe MV
  • Bürger 1
  • Bürger 2-11 (Unterschriftensammlung)

 

b)    teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Amt Nord-Rügen (Öffentlichkeit 12)

 

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur 

  Planung:

  • e.dis
  • EWE
  • Straßenbauamt Stralsund
  • Landesamt für Innere Verwaltung MV
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
  • IHK zu Rostock
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Sagard den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Camping- und Ferienpark Sagard“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan für einen unbebauten Bereich westlich der Glower Straße, nördlich der Bebauung „Boddenblick“ und südlich des Marlower Bachs bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 10a BauGB werden gebilligt.

 

Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Camping- und Ferienpark Sagard“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung mit dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a BauGB ortsüblich gem. § 10 Abs. 3  und der Hauptsatzung der Gemeinde Sagard nach Rechtswirksamwerden der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

5

1

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=362&TOLFDNR=7411&selfaction=print