12.05.2021 - 6.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die 2....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Mi., 12.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Der Bürgermeister zeigt sein Mitwirkungsverbot an und übergibt die Sitzungsleitung an seine Stellvertreterin Frau Kaulitz. Er verlässt die Reihen der Gemeindevertreter.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 30.9.2020 den Aufstellungsbeschluss Nr. GV 078.07.170/20 über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 15.10.2020 bis 30.10.2020 ortsüblich in den Schaukästen der Gemeinde und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen bekannt gemacht. Nach Sicherstellung der Planungskosten über einen städtebaulichen Vorvertrag vom 11.1.2021 (Beschluss-Nr. GV 078.07.204/20 vom 9.12.2020) wurde die Planung am 19.1.2021 beauftragt (Beschluss Nr. GV 078.08.208/20 vom 9.12.2020). Nunmehr liegt der Entwurf der Planung vor ist durch die Gemeindevertretung zu billigen.
Beschluss
Beschluss:
- Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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