16.06.2021 - 6.2 Grundsatzbeschluss zum Antrag auf Aufstellung e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Mi., 16.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Mit Mail vom 11.5.2021 hat der Eigentümer des Grundstückes des ehemaligen Landgasthofes/Molkerei in Marlow/Sagard den Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung gestellt (Anlage 1). Einige Bereiche des großen Grundstückes, bestehend aus den Flurstücken 44 und 45 der Gemarkung Marlow, Flur 2 befinden sich nach Einschätzung des Landkreises Vorpommern-Rügen im Außenbereich nach § 35 BauGB (Anlage 2) und sind somit derzeitig nicht bebaubar. Eine Bebaubarkeit kann nur durch Aufstellung einer Bauleitplanung erreicht werden.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Sagard ist das Grundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen. Eine Bauleitplanung würde sich aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 26.5.2021 über den Antrag beraten und empfiehlt der Gemeinde, dem Antrag grundsätzlich zuzustimmen.
Die Kosten sollten durch städtebaulichen Vertrag auf den Antragsteller umgelegt werden.
Beschluss
Beschluss:
- Dem Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung betreffend die Flurstücke 44 und 45 der Gemarkung Marlow, Flur 2 zum Zwecke der Schaffung von Baurecht für die Errichtung von 2 Geschäftshäusern wird grundsätzlich zugestimmt.
- Dieser Beschluss ersetzt nicht die sich nach dem BauGB anschließenden Verfahren.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, für die erforderliche Planung ein Honorarangebot einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag, welcher die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger regelt, zur Beschlussfassung vorzubereiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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617,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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595 kB
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