15.09.2021 - 6.1 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Nach § 48 (2) KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn ein oder mehrere Tatbestandsmerkmale aus den Nummern 1 bis 4 zutreffen.

Näheres ist der Zusammenfassung zum Nachtragshaushalt 2021 zu entnehmen.

 

Die grundsätzlichen Regelungen sowie die Notwendigkeit einer Nachtragssatzung werden vom Bürgermeister dargelegt.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit den dazugehörigen Anlagen und dem Stellenplan in der vorliegenden Fassung.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=369&TOLFDNR=9416&selfaction=print