15.09.2021 - 6.2 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 2. Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Der Bürgermeister zeigt sein Mitwirkungsverbot an und übergibt die Sitzungsleitung an seine Stellvertreterin Frau Kaulitz.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 13.10.2020 den Beschluss Nr. GV 078.07.170/20 über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnanlage Capeller Straße“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 15.10.2020 bis 30.10.2020 ortsüblich laut Hauptsatzung und ergänzend im gleichen Zeitraum auf der Homepage des Amtes Nord- Rügen bekannt gemacht. Am 11.1.2021 wurde ein städtebaulicher Vorvertrag  zwischen Eigentümer der Flächen und der Gemeinde Sagard abgeschlossen (Beschluss-Nr. GV 078.07.204/20 vom 22.12.2020. Die Planung wurde am 10.1.2021 durch die Gemeinde beauftragt. Am 12.5.2021 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss Nr. GV 078.07.238/21 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger fand vom 7.6.2021 bis 18.6.2021 durch öffentliche Auslegung der von der Gemeinde gebilligten Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und ergänzend im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 20.5.2021 bis 8.6.2021 durch ortsübliche Bekanntmachung an den Bekanntmachungstafeln laut Hauptsatzung der Gemeinde und ergänzend auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen. Die von der Planänderung betroffenen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 18.5.2021 über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen informiert und gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, die Planung wurde angezeigt.

Die von der Gemeindevertretung gebilligten Planunterlagen haben in der Zeit vom 21.6.2021 bis zum 23.7.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de ausgelegen. Dies wurde vom 4.6.2021 bis 23.6.2021 ortsüblich laut Hauptsatzung in den Schaukästen der Gemeinde, auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de bekannt gemacht.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind von der Gemeinde zu behandeln (Abwägung). Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 2 von der Planänderung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 2 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).                                 

 

a)     teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen

 

b)    folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:

  • Gemeinde Glowe
  • Gemeinde Lohme
  • Stadt Sassnitz
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt der Behörde, die Hinweise und Anregungen gegeben hat, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ), zuletzt geändert durch Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vom 14.6.2021 (BGBl. I S. 1822)  beschließt die Gemeindevertretung Sagard die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“  als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB für einen unbebauten Teilbereich des B-Planes direkt nördlich an die Capeller Straße angrenzend bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 Landesbauordnung MV (LBauO MV) vom 15.10.2015 (GVOBl. MV 2015 S. 344)  zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033) beschlossen.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage Capeller Straße“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Sagard bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Herr Sandro Wenzel

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

9

8

0

0

1

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=369&TOLFDNR=9417&selfaction=print