12.09.2019 - 6.4 Antrag auf Einrichtung eines eingeschränkten Ha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aufgrund des vermehrt erhöhten Verkehrsaufkommens in der Ortschaft Breege, kommt es seit Saisonbeginn verstärkt zu einer Verkehrsbeeinträchtigung entlang der Dorfstraße durch parkende Fahrzeuge.

Durch parkende Fahrzeuge ist der Verkehrsfluss in der ohnehin engen Dorfstraße stark beeinträchtigt, dass ein Begegnungsverkehr kaum stattfinden kann.

Unter dem Aspekt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besteht eine Gefahr für das Durchkommen von Rettungs- und Löschfahrzeugen, Müll- und Personenbeförderungsfahrzeugen, wenn die Dorfstraße permanent beengt befahrbar ist.

Es wird somit angeraten, eine eingeschränktes Halteverbot für eine Zone (Verkehrszeichen 290.1-40 StVO) zu beantragen, welche sich von Beginn des Hochzeitsbergs bis zur abbiegenden Vorfahrtsstraße in Richtung Juliusruh erstreckt.

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt, dass Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde, dem Landkreis Vorpommern-Rügen auf Einrichtung eines eingeschränkten Halteverbotes für eine Zone zu stellen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage