03.11.2021 - 4 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...

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Protokoll

Gemäß § 31 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.

 

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.Oktober 2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

-          Rückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister und die erste Stellvertreterin des Bürgermeisters der Gemeinde Sagard

-          Erteilung des Einvernehmens zum Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Sagard (Erstaufstellung vom 12.12.2015) - Überdachung des bestehenden Balkons an der Straßenfassade

 

In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11. August 2021 erfolgte folgende Beschlussfassung:

 

-          Beschaffung von Mobilar für die Grundschule Sagard

-          Billigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Erhaltung Lagerplatz Neuhof mit landwirtschaftlicher Nutzung

-          Billigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Nutzungsänderung Tierarztpraxis mit Stationsgebäude zu Tierarztpraxis mit Quarantäne und einem Gebäude zur gewerblichen Unterbringung von Tieren

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 12 bzw. 6 Wohneinheiten und Parkplätzen

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau einer Garage

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Erweiterung Bootsschuppen durch Überdachung und teilweise Umnutzung einer Garage zu privater Werkstatt

-          Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Vorhaben: Neubau eines Wohnhauses als Bungalow

 

Nach § 6 der Hauptsatzung hat der Bürgermeister Befugnisse im Rahmen der ihm übertragenen Wertgrenzen. Über die in diesem Rahmen getroffenen Entscheidungen hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung zu informieren.

 

Im Rahmen dieser Befugnisse wurde im Berichtszeitraum folgende Entscheidung getroffen.

 

-          Boilereinbau im Erdgeschoss im Gemeindezentrum in Höhe von 597,38 €

 

Sanierung Ernst-Thälmann-Straße

-          Die Sanierungsarbeiten sind abgeschlossen.

-          Für die Freigabe der Straße fehlt aber noch die verkehrsrechtliche Freigabe.

-          Diese kann aber erst erfolgen, wenn die Markierungen und die Schilder vorhanden sind.

-          Es ist davon auszugehen, dass die Freigabe bis Ende des Monats erfolgt.

 

Weiter berichtet die erste stellvertretende Bürgermeisterin über den Tag des Ehrenamtes sowie über Planungen zum Weihnachtssingen, Lampionumzug und Weihnachtsmarkt