15.12.2021 - 5 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 15.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Bürger 1)
- Der Bürger erkundigt sich nach dem TOP 14.3 (Verkauf des Flurstücks 71, Gemarkung Sagard, Flur 8) und bittet um Erläuterung, warum die Gemeinde den Platz verkaufe.
Der Bürgermeister erläutert, dass die Gemeinde stets zur Innerortsentwicklung bemüht ist und mit dem Verkauf ein unschöner Fleck am Eingang zum Ortskern verschwinden könnte.
- Der Bürger rügt die Verkehrssituation am „Neuen Töpferberg“ an. Die Zufahrtsstraße entlang der Baustelle (Neue AWO Kita)/ Edeka Markt sei zu schmal und im gesamten Wohngebiet fehle es an Gehwegen. Eine Stützmauer erschwere zudem die Einsichtnahme von Autofahrern, sodass es vor allem bei spielenden Kindern zu Gefahren kommen kann.
Der Bürgermeister erkannt die Problematik und erläutert, dass aufgrund der Enge keine breitere Zufahrtsstraße möglich war. Auch war zum damaligen Zeitpunkt der Erschließung des Baugebietes noch nicht an die aktuell in der Bauphase befindliche AWO Kita zu denken. Bei kommenden Bauvorhaben soll auf die Gehwegssituationen mehr eingegangen werden.
- Der Bürger rügt abermals die Kündigung eines Garagenpachtvertrags an und behauptet Willkür seitens der Gemeinde sowie Vorteilsschaffung von „amtsnahen“ Nachbarn.
Der Bürgermeister und dessen erste Stellvertreterin gehen allgemein auf die Situationen von Garagen im Gemeindegebiet ein und beschreiben dabei die rechtlichen Zusammenhänge zwischen Eigentum am Garagenbauwerk sowie dem Eigentum am Grund und Boden. Auch seien die Garagen oftmals in einem sehr schlechten Zustand. Auf die besagte Kündigung geht der Bürgermeister unter Verweis auf eine Rechtsstreitigkeit nicht weiter ein.
Aus den Reihen der anwesenden Einwohner wird hierzu erwidert, dass eine Garage lediglich zu Unterbringung eines Autos genutzt werden darf und nicht als Müll- und Abstelllager.
- Der Bürger erkundigt sich weiter zum geplanten Vorhaben des Kreidesee-Biotop-Hotels in Promoisel und bittet hinsichtlich der beschriebenen 500.000 € Eigenbeteiligung der Gemeinde um Erläuterung.
Der Bürgermeister verneint eine Eigenbeteiligung und erläutert, dass falls es zu dem Vorhaben käme, alle Kosten beim Vorhabenträgen lägen.
- Weiter erkundigt sich Bürger, weshalb augenscheinlich die Interessen des Investors mehr Berücksichtigung finden, als die der Anwohner.
Der Bürgermeister erwidert, dass es sich bei dem heutigen TOP lediglich um den Grundsatzbeschluss handle.
- Darüber hinaus stellt der Bürger die Frage, was mit einer halbfertigen Straße geschehe, falls der Investor während des Vorhabens insolvent werde.
Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass es bei solchen Vorhaben stets Sicherheiten (Bürgschaften) in Höhe der Erschließungskosten gibt.
Bürger 2)
- Der Bürger wartet nunmehr seit mehreren Monaten vergebens auf einen Vororttermin mit dem Bauamt und äußert seinen Unmut hierzu.
Der Bürgermeister entschuldigt sich hierfür und bittet das Bauamt sich um einen entsprechenden Termin zu bemühen.
- Weiter erkundigt sich der Bürger zu dem Verkauf des Garagenkomplexes hinter dem ehemaligen Landwarenhaus und wieso die mit der Gemeinde bestehenden Pachtverträge nicht gekündigt wurden.
Der Bürgermeister erläutert, dass ein Kaufvertrag bestehende Pachtverträge auf einem Grundstück nicht berührt und diese vom Grundstückskäufer übernommen werden. (Kauf bricht Pacht nicht)
Bürger 3)
- Der Bürger bezieht sich auf das geplante Vorhaben Kreidesee-Biotop-Hotels in Promoisel und mahnt an, dass die Firma TectoRent GmbH angeblich nicht mehr existiere und gemäß Gerichtsbeschluss das Insolvenzverfahren eröffnet worden sei.
Der Bürgermeister erwidert, dass der Vorhabenträger nicht die besagte Firma sei sondern eine Privatperson.
Bürger 4)
- Die Person stellt sich als Sprecherin der Bürgerinitiative „Lebenswertes Rügen“ vor und zeigt zugleich an, dass sie nicht Einwohnerin oder Bürgerin der Gemeinde Sagard sei, aber sich als Rüganerin für die gesamte Insel betroffen fühle. Sie bittet den Bürgermeister um Rederecht – dieses wird durch den Bürgermeister gewährt.
- Die Sprecherin spricht das städtebauliche Erfordernis nach § 1 Abs. 3, 1. Teilsatz BauGB an und stellt dieses Erfordernis in Frage.
Der Bürgermeister erläutert, dass es hierzu eine Bedarfsanalyse geben werde.
- Die Sprecherin erkundigt sich nach etwaigen Vorteilen aus einem solchen Vorhaben für die Gemeinde. Anfallende Einnahmen aus der Gewerbesteuer könnten durch Schlupflöcher zum Firmenhauptsitz verlagert werden.
Der Bürgermeister sieht neben Einnahmen aus der Grundsteuer auch Vorteile, die im städtebaulichen Vertrag geregelt werden könnten.