17.03.2021 - 6.1 Billigungs- und Auslegungsbeschluss der 5. vere...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 17.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 26.8.2020 den Aufstellungsbeschluss Nr. GV 030.07.109/20 über die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ gefasst. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Baufensters statt 2 aufgrund Erhalt der bestehenden Bebauung und Anbau eines Wintergartens statt Abbruch und Neubau. Die textlichen Festsetzungen bleiben unverändert. Am 4.9.2020 wurde der städtebauliche Vertrag mit dem Eigentümer geschlossen (Beschluss-Nr. GV 030.07.116/20 vom 26.8.2020). Die Planung wurde am 8.9.2020 durch die Gemeinde beauftragt. Nunmehr liegt der Entwurf der Planung vor, welcher durch die Gemeinde zu billigen ist.
Beschluss
Beschluss:
- Der Entwurf der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ in Glowe und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes sowie der Begründung sind nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen, die Planung ist anzuzeigen
- Aufgrund der Geringfügigkeit der Planänderung nur 1 Flurstück betreffend, wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet und sofort die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
473,7 kB
|