14.11.2019 - 6.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Do., 14.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Am 28.6.2018 hat die Gemeinde Breege, dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Nordwesten des Parkwegs zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein kleines Wohngebiet für maximal 6 WE stattgegeben (Beschluss-Nr. 013.6.19-215/18). Außerdem hat die Gemeinde am 28.06.2018 den Beschluss Nr. 013.6.19-216/18 über den städtebaulichen Vorvertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger gefasst. Der Vertrag, welcher die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger regelt, wurde abgeschlossen. Die Finanzierung ist gesichert.
Planung soll überarbeitet werden:
- gemäß städtebaulichen Entwurf
- Traufenhöhe festlegen
- keine Doppelhäuser
Beschluss
Beschluss:
- Im nordwestlichen Bereich des Parkweges soll ein Bebauunsplan nach § 13 b zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b zum Zwecke der Errichtung von Wohnbebauung (max. 6 WE) aufgestellt werden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgesstellt wird.
- Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohngebiet Parkweg – Nordwest“ und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe der 2. vereinfachten Änderung des Planes sowie der Begründung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4 (2) BauGB zu beteiligen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,1 MB
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