14.11.2019 - 6.2 Neubau eines Waldkindergartens in Juliusruh

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die vorhandene Kita für 22 Kinder befindet sich in einem zweigeschossigen Altbestandsgebäude an der Dorfstraße in Breege. Der bauliche Zustand muss als sanierungsbedürftig bezeichnet werden, die Sanierung des Gebäudes ist auf Grund der Mängel zwingend geboten. Die Durchführung der Arbeiten könnte auf keinen Fall im laufenden Betrieb der Einrichtung erfolgen. Bei den Sanierungskosten muss man davon ausgehen, dass diese ähnlich hoch wie für einen Neubau wären. Was jedoch allgemein gegen die Erhaltung dieses Gebäudes als Kindertagesstätte spricht, ist die gegebene zweigeschossige Gebäudegeometrie. Durch die Erschließung des Obergeschosses ergeben sich diverse bauliche Probleme hinsichtlich Brand- und Unfallschutz. Aus diesem Grund ist der Neubau für 10 Krippen- und 20 Kindergartenkinder auf einem gemeindeeigenen Grundstück in Juliusruh geplant. Dazu ist der Abbruch eines noch vorhandenen unbewohnten Hauses erforderlich. Der geplante Neubau soll als  eingeschossiger Bau direkt neben dem Haus des Gastes in Wald- und Strandnähe errichtet werden. Durch den Neubau würde eine Kindertagesstätte entstehen, welche allen Anforderungen gerecht wird. Dies gilt speziell für die Bereiche Unfallkasse, Raumakustik / Schallschutz,Treppenanlagen, Fluchtwege und Raumgrößen.

Die Finanzierung stellt sich derzeit wie folgt dar:

Gesamtkosten : 1.030.171,83 EUR

Förderung:            772.628,87 EUR

Eigenmittel:           261.327,96 EUR

 

Die Antragstellung auf Fördermittel für das Jahr 2020 ist fristgerecht erfolgt. Ob eine Fördermittelbereitstellung erfolgt, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Dann gilt der Antrag für das Folgejahr 2021.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Neubau eines Waldkindergartens in Juliusruh. Die Gesamtkosten betragen ca. 1,1 Mio EUR. Ein Fördermittelantrag über die Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung wurde fristgerecht beim Landkreis VR eingereicht. Die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von ca. 262.000 EUR sind bereit zu stellen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage