02.06.2021 - 7.9 Satzungsbeschluss über die 5. vereinfachte Ände...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Datum:
- Mi., 02.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 26.8.2020 den Aufstellungsbeschluss Nr. GV 030.07.109/20 über die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ gefasst. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Baufensters statt 2 aufgrund Erhalt der bestehenden Bebauung und Anbau eines Wintergartens statt Abbruch und Neubau. Die textlichen Festsetzungen bleiben unverändert. Am 4.9.2020 wurde der städtebauliche Vertrag mit dem Eigentümer geschlossen (Beschluss-Nr. GV 030.07.116/20 vom 26.8.2020). Die Planung wurde am 8.9.2020 durch die Gemeinde beauftragt. Am 17.3.2021 wurde der Beschluss über die Billigung der Planunterlagen und die öffentliche Auslegung gefasst (Beschluss-Nr. GV 030.07.147/21). Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 18.3.2021 beteiligt, die Planung wurde angezeigt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen fand vom 8.4.2021 bis 11.5.2021 im Amt Nord-Rügen (auf die Besonderheiten wegen der Corona-pandemie wurde verwiesen) und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Schaukästen, auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de vom23.3.2021 bis 13.4.2021. Es gingen nur 2 Hinweise , aber keine Anregungen und Bedenken von Bürgern oder Träger öffentlicher Belange ein. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.
Beschluss
Beschluss:
- Während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Hinweise und Anregungen von Bürgern vorgetragen; ebenso erhielten die Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Rügen und der Nachbargemeinden Breege und Lohme nur 2 Hinweise und keine Anregungen. Eine Abwägung ist demnach nicht erforderlich.
- Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) beschließt die Gemeindevertretung Glowe die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ betreffend das Flurstück 1/503 der Gemarkung Wittower Heide Flur 11 , südlich der L 30 am westlichen Ortseingang von Glowe in der Wittower Heide bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung. Die textlichen Festsetzungen (Teil B) und die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften wurden nicht geändert.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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2,9 MB
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473,3 kB
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