02.06.2021 - 7.8 Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Radschu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.8
- Datum:
- Mi., 02.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fördermittel und Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Katja Eichwald
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Glowe beabsichtigt innerhalb des Wegekonzeptes Rügen auf dem Tempelberg eine neue Schutzhütte analog der Ausstattung des Wegekonzeptes Rügen (siehe Schutzhütte Alt Glowe- Weddeort) aus den Jahren 2015/2016 zu errichten.
Eine derzeit vorhandene Schutzhütte aus den Jahren 2007/08 ist absolut verschlissen und soll ersetzt werden, da dieser Standortort sehr gut von Radfahrern und Wanderern angenommen wird und sich in einer landschaftlich reizvollen Umgebung befindet. Des weiteren soll als Serviceangebot ein Solar-Ladepunkt für E-Bikes aufgestellt werden. Förderfähig wäre das Projekt aus dem Programm "Radnetz Deutschland" zu 80%. Eigenmittel in Höhe von 9.000 EUR sind aus dem Haushalt bereit zu stellen.
Es handelt sich hier um eine außerplanmäßige Ausgabe die nach § 50(1) KV M-V bewilligt werden muss. Hierzu muss die Maßnahme unvorhergesehen und unabweisbar sein und die Deckung muss gewährleistet sein. Die Gemeinde muss demnach eine andere im Haushalt geplante investive Maßnahme zur Deckung heranziehen. Alle Tatbestandsmerkmale des § 50(1) KV M-V müssen ausreichend begründet sein. Kann nicht nach § 50(1) KV M-V bewilligt werden, ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung zu prüfen.
Zu diesem Beschluss ist ein geeignetes Deckungskonto bzw. eine Maßnahme anzugeben, sofern die anderen Tatbestandsmerkmale erfüllt werden.
Die Finanzierung der Kosten soll aus den Grundstücksverkäufen erfolgen.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeinde beschließt, auf dem Standort der derzeit vorhandenen Schutzhütte hinter dem Tempelberg einen Ersatzneubau zu errichten incl. Solar-Ladepunkt für E-Bikes.
Die Kosten werden sich auf ca. 45.000 EUR belaufen. Ein Förderantrag aus dem Programm "Radnetz Deutschland" in Höhe von 80% der förderfähigen Kosten ist fristgerecht zu stellen.