20.10.2021 - 4.3 Beratung zum Antrag auf Aufstellung einer Baule...

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Protokoll

Mit Datum vom 22.7.2021 beantragte der Eigentümer der Ferienanlage „Weddeort“ bei Glowe die Erweiterung des bestehenden Betriebes um zwei Wohnhäuser als Betriebswohnungen, die Errichtung einer Bootshalle als winterfeste Unterstell- und Reparaturmöglichkeit für Betriebseigene Boote und zur Überwinterung von Booten Dritter sowie eines Biker- und Carports mit Lademöglichkeit für Elektrofahrräder, eine Radlerrast und eine Veranstaltungsscheune.

 

Eine von den Betreibern gestellte Bauvoranfrage ausschließlich zur Errichtung eines zusätzlichen Wohngebäudes mit Stallung/Nebengelass wurde vom Landkreis Vorpommern-Rügen am 21.4.2021 abgelehnt mit folgender Begründung:

Die Zulässigkeit der beantragten Bauvorhaben bestimmt sich nach § 35 BauGB (Außenbereich). Eine „Teilprivilegierung…..besteht nicht…..Hinsichtlich der Angemessenheit der geplanten Erweiterung zum vorhandenen Betriebsgebäude …..ist davon auszugehen, dass ……….. der beantragten Erweiterung ….im Interesse der Schonung des Außenbereiches enge Grenzen zu setzen sind. Das beantragte Vorhaben  wird durch die Erweiterung auf einem eigenständigen Grundstück, in nicht unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Betrieb äußerlich nicht als betriebszugehörig erkennbar.

 

Mithin wäre zur Umsetzung der nunmehr im Antrag erweiterten Absichten eine Bauleitplanung erforderlich, wenn die Gemeinde diesem Antrag zustimmt.

 

Hinweise des Bauamtes zur Entscheidungsfindung:

Der beantragte Bereich ist im Flächennutzungsplan nicht als Baufläche dargestellt. Bei Zustimmung zur Aufstellung einer Bauleitplanung (empfohlen vorhabenbezogener Bebauungsplan weil Erweiterung eines Betriebes, ein Grundstückseigentümer), ist im Parallelverfahren auch der Flächennutzungsplan zu ändern. Die geplante Bootshalle befindet sich in ca. 200 m Entfernung in einem derzeitig ungenutzten Bereich zur bestehenden Ferienanlage. Auch die 2 neuen Betreiberwohnhäuser stehen nicht in einem engen räumlichen Zusammenhang zum bestehenden Betrieb. Die geplante Bootshalle und auch die Veranstaltungsscheune erhöhen den Verkehr in diesen Bereich (Zustand gemeindliche Straßen; sind diese ausreichend dimensioniert?).

Zum in der Anlage rot gekennzeichneten Bereich wurde am 7.4.1999 der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 5 „Weddeort“ aufgestellt mit paralleler Flächennutzungsplanänderung (4. Änderung). Diese Planverfahren bildeten die Grundlage für die Baugenehmigung nach § 33 BauGB „Umbau eines Stallgebäudes zu einer Betreiberwohnung und 4 Ferienwohnungen“; wurden aber nicht beendet. Mit den neuen Aufstellungsbeschlüssen müssten diese Planverfahren beendet werden durch Aufhebung der damaligen Aufstellungsbeschlüsse.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung Umwelt, Bau und Verkehr möge entscheiden, ob die erforderliche Beschlussvorlage zustimmend oder ablehnend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.

 

Da es im Vorfeld schon ein Treffen mit dem Antragsteller gab, erklärt Herr Heinemann den Inhalt des Antrages und den derzeitigen Stand den Mitgliedern.

 

Die Ausschussmitglieder beraten sich intensiv und kommen zu dem Entschluss den Antrag aus folgenden Gründen abzulehnen:

 

  1. Durch die beantragte Erweiterung kommt es zur Zersplitterung der Gesamtanlage.
  2. Die Errichtung einer Veranstaltungsscheune würde in Konkurrenz zur Ostseehalle stehen.
  3. Die Straße zum Ferienhof „Weddeort“ ist nicht für diesen Verkehr ausgerichtet.
  4. Die Ruhe für die Radfahrer wäre gestört.
  5. Man beachte auch die unmittelbare Nähe zum Naturschutzgebiet. (Adlerhorst)

 

 

Herr Heinemann schlägt dem Antragsteller vor, vielleicht die Scheune für eine Naturschutzausstellung zu nutzen oder auch einen kleinen Spielplatz zu errichten.

 

Er bietet Herrn Friemel an, nochmals Kontakt mit ihm und den Ausschussmitgliedern aufzunehmen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

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Anlagen zur Vorlage

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