20.10.2021 - 4.1 Antrag auf 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. ...

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Protokoll

Der Grundstückseigentümer des Flurstückes 26/26 der Gemarkung Glowe, Flur 3 beantragte mit Datum vom 15.9.2021 bei der Gemeinde Glowe die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Rügenradio“ zum Zwecke der Errichtung eines Gebäudes als Windmühle mit einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss und  einer Ferienwohnung für das Obergeschoss (Anlage). Die Art der Nutzung (Gastronomie)  ist bereits jetzt im Mischgebiet zulässig, Ferienwohnungen sind im rechtswirksamen B-Plan im Mischgebiet derzeitig ausgeschlossen.

 

Das geplante Gebäude als Windmühle würde bei 2 Vollgeschossen die weiteren  Festsetzungen des B-Planes einhalten.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr möge entscheiden, ob die erforderliche Beschlussvorlage zustimmend oder ablehnend vorbereitet werden soll.

 

Frau Hasselberg erklärt, dass der Bau einer Windmühle schon in früheren Sitzungen Thema war und Herr Stricker auch bereit wäre ein anderes Gebäude dort zu bauen z.B. einen Leuchtturm.

Die Mitglieder beraten sich und lehnen den Bau der Windmühle aus folgenden Gründen ab:

 

  1. Eine Windmühle ist nicht ortstypisch für die Gemeinde Glowe.
  2. Durch die Windmühle werden Autofahrer abgelenkt – es besteht Unfallgefahr.
  3. Durch diesen Bau werden neue Ferienwohnungen erzwungen.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

Der BA rät der Gemeindevertretung den Bau der Windmühle abzulehnen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 5

5

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage