08.12.2021 - 6.16 Annahme einer Spende

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Herr Heinemann zeigt sein Mitwirkungsverbot an. Er verlässt die Reihen der Gemeindevertreter.

 

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung M-V und der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden.

Die Bau GmbH Heinemann spendete für den Sportplatz der Gemeinde Glowe 109,98 EUR als Sachspende (4 Fußbälle).

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt die Annahme einer Sachspende von 109,98 Euro von Bau GmbH Heinemann für Fußbälle für den Sportplatz der Gemeinde Glowe.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Herr Dirk Heinemann

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

8

0

0

1

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage