17.03.2021 - 6.1 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im...

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Protokoll

Mit Antrag vom 23.10.2020 hat die Lieblingsplatz Rügen Grundbesitz GmbH und Co.KG, Betreiberin des Landhotels Bohlendorf, einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung von ca. 30 Tiny-Häusern an die Gemeinde Wiek gestellt.

 

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Wiek ist der beantragte Bereich als „Mischbaufläche“ dargestellt. Bei einer generellen Ausrichtung in Richtung Beherbergung müsste auch der Flächennutzungsplan angepasst, also geändert werden.

 

Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen sobald und soweit dies für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

 

Der Bauausschuss möge entscheiden, ob die für die Gemeindevertretung erforderliche Beschlussvorlage durch die Amtsverwaltung zustimmend oder ablehnend vorbereitet werden soll.

 

Herr Battenfeld stellt das Konzept vor:

Es handelt sich um nachhaltig gefertigte Holzhäuser, die auf einem vorgefertigten Grundfundament aufgestellt werden (keine aufwendige Bautätigkeit).

Die Erweiterung des Hotel-Betriebes um diese Häuser bedeutet eine Aufwertung des Areals/Gemeinde.

 

Frau Harder bittet Herrn Battenfeld das Konzept den Gemeindevertretern zur Verfügung zu stellen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt eine zustimmende Beschlussvorbereitung.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 3

3

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage