28.04.2021 - 6.2 Beschluss über den Antrag auf Aufstellung eines...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Mit Antrag vom 23.10.2020 hat die Lieblingsplatz Rügen Grundbesitz GmbH und Co.KG, Betreiberin des Landhotels Bohlendorf, einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung von ca. 30 Tiny-Häusern an die Gemeinde Wiek gestellt.

 

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Wiek ist der beantragte Bereich als „Mischbaufläche“ dargestellt. Bei einer generellen Ausrichtung in Richtung Beherbergung müsste auch der Flächennutzungsplan angepasst, also geändert werden.

 

Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen sobald und soweit dies für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 17.3.2021 entschieden dem Antrag zuzustimmen und die Amtsverwaltung beauftragt, eine zustimmende Beschlussvorlage zu erarbeiten.

 

Frau von Buddenbrock:

  1. In der mündlichen Vorstellung wurde von kleiner Küche gesprochen. In schriftlicher Vorstellung wird von geräumiger Küche gesprochen. Bitte um nähere Ausführung.
  2. Sind dies mobile oder festinstallierte Häuser?
  3. Handelt es sich um Holzhäuser?

 

Herr Battenfeld:

  1. Es handelt sich um Tiny-Haus mit 28qm mit einer kleinen Küche (Spülmaschine, Kaffeemaschine, kleines Kochfeld). Es soll die Gastronomie im Guthaus gefördert werden. Die kleine Küche entspricht den heutigen Anforderungen der Kunden an die Hotelerie, um z.B. den ersten Kaffee auf dem Zimmer zu trinken oder Babybrei aufzuwärmen und dann in das Restaurant zum Frühstück geht. Bei der genannten „geräumigen Küche“ handelt es sich um ein Verkaufsprospekt des Herstellers, bei 28qm der gesamten Einheit kann nicht von einer großen Küche ausgegangen werden.
  2. Es sind festinstallierte und angeschlossene Tiny-Häuser mit Wasser und Strom, diese Module sind nicht für den mobilen Betrieb gedacht. Diese Module werden von einem Berliner Unternehmen vorgefertigt.
  3. Es sind Holzhäuser, welche aus klassischen Baumaterialien hergestellt werden.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Zwecke der Errichtung von ca. 30 Tiny Häusern grundsätzlich zuzustimmen. Diese Zustimmung ersetzt nicht die sich anschließenden Bauleitplanverfahren (Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan und Änderung Flächennutzungsplan).
  2. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Antragstellerin von diesem Beschluss in Kenntnis zu setzten, Honorarangebote für die Planungen einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag gem. § 11 BauGB zur Tragung der Planungskosten durch die Antragstellerin vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage