28.04.2021 - 6.3 Beschluss über den Brandschutzbedarfsplan der G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 2 (1) des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG M-V) haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfestellung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Dazu ist eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden abzustimmen. Die Brandschutzbedarfspläne der Gemeinden und der übergeordnete Brandschutzbedarfsplan des Amtes Nord-Rügen wurden durch das Ingenieurbüro ISBM GmbH aus Wolgast erstellt. Die Entwürfe wurden den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen der Gemeinden sowie den Wehrführern zur Verfügung gestellt. Nach Überarbeitung der Entwürfe liegen nun die Endfassungen der Brandschutzbedarfspläne vor. Diese sind nun durch die Beschlussorgane zu bestätigen.

 

Hinweis: Der Umwelt zu Liebe und um Kopierkosten einzusparen liegt dieser Beschlussvorlage nur der gemeindliche Brandschutzbedarfsplan bei. Der übergeordnete Brandschutzbedarfsplan des Amtes Nord-Rügen kann in der Amtsverwaltung eingesehen bzw. in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind der Amtswehrführer und sein Stellvertreter sowie Herr Vinke als Ortswehrführer geladen und stehen zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Frau von Buddenbrock hatte die Erwartung, dass die Gäste den Brandschutzbedarfsplan in den grundlegenden Punkten vorstellen und keine Fragen dazu gestellt werden.

Ausführungen der Gäste:

Die Bedarfsplanung wurde auf Veranlassung des Landkreises erstellt und soll in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Diesem Konzept muss zugestimmt werden, da die Gemeinde sonst haftbar ist, falls ein Schaden entsteht und nichts unternommen wurde. Des Weiteren werden sonst auch keine Fördermittel mehr genehmigt, falls welche vorhanden sind.

Frau Knebusch merkt nochmals an, dass es sich um eine Planung handelt, welche einen Überblick gibt und notwendig ist. Die Gemeinde ist immer in der Pflicht und ist sonst haftbar. Des Weiteren setzt man die Bürger sonst einem erhöhten Risiko aus. Bei Zustimmung der Planung wird die Prioritätenliste bearbeitet, welche Dinge schnell und welche auf lange Dauer umgesetzt werden kann.

Herr Grabbert macht Ausführungen über die verschiedenen Punkte der Prio-Liste 1. Er gibt außerdem an, dass die Reihenfolge auf der Prioritätenlisten keine Aussage über den Wichtung gibt. Priorität 1 sind alle gleichwichtig und sollten möglichst gleichzeitig abgearbeitet werden, da es unterschiedlich lange dauert diese umzusetzen. Die Fahrzeugbeschaffung soll immer über mehrere Gemeinden laufen, damit alle beteiligten Gemeinden bei Bedarf diese dann nutzen können.

Frau von Buddenbrock merkt an, dass aktuell ein Förderprogramm für Löschteiche etc. zur Verfügung steht. (siehe Anlage A)

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 Die Gemeindevertretung Wiek stimmt dem Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Wiek zu.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage