24.03.2021 - 5.4 Nutzungsrichtlinie für die Kulturscheune "Günte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Mi., 24.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Christine Meinert
Protokoll
Mit Beschluss vom 04.11.2020 entscheidet sich die Gemeindevertretung Wiek dafür, die Bewirtschaftung der Kulturscheune „Günter Käning“ in Wiek auf der Grundlage einer Nutzungsrichtlinie zu realisieren.
Frau von Buddenbrock stellt fest, dass eine kostendeckende Nutzungsrichtlinie zu teuer wäre und nicht umsetzbar ist.
Herr Orth hat eine Kostenkalkulation erarbeitet und erläutert diese.
- Grundwert 100 % für ortsfremde Nutzer 250,00 Euro
- Nachlass 20 % für Einwohner der Gemeinde Wiek 200,00 Euro
- Nachlass 50 % für Wieker Vereine 125,00 Euro
Für Veranstaltungen mit Eintritt sind 300,00 Euro vorgesehen. Die Kaution beziffert Herr Orth zwischen 200,00 und 400,00 Euro. Die Endreinigung soll je nach Aufwand mit der Kaution verrechnet werden. Die Kalkulation bezieht sich auf das gesamte Erdgeschoss.
Frau von Buddenbrock möchte, dass bei der Terminvergabe Einheimische und Wieker Vereine Vorrang haben. Weiterhin möchte sie das Rücktrittsrecht konkretisieren. So soll bei Veranstaltungen mit verfassungsfeindlichen Zielen ein außerordentliches Rücktrittsrecht der Gemeinde möglich sein.
Es erfolgt keine Beschlussfassung.
Da für die Nutzungsrichtlinie noch verschieden Fragen geklärt werden müssen, soll hierzu noch einmal eine Arbeitsberatung stattfinden. Über das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses informiert werden.
- Die Ausschussmitglieder sprechen sich einstimmig für diesen Vorschlag aus.
- Die von Herrn Orth vorgeschlagen Kostenkalkulation wird ebenfalls einstimmig angenommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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405,4 kB
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39,6 kB
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