24.03.2021 - 5.9 Befreiung von Angehörige und Familienmitglieder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Datum:
- Mi., 24.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Da auch Angehörige und Familienmitglieder von Ortsansässigen Kurtaxe bezahlen müssen, wollte die Gemeindevertretung bei der Neufassung der Kursatzung eine Änderung zur Befreiung von der Kurabgabe für die v.g. Personen erreichen. Nach Auskunft des Amtes Nord-Rügen ist das jedoch nicht möglich, da es sich um eine Landesverordnung handelt.
Frau von Buddenbrock informiert über einen Pressebericht aus Heringsdorf, wo die Gemeindevertretung die Kursatzung diesbezüglich ändern wollte. Dieses Vorhaben wurde jedoch durch das Votum der dortigen Tourismusgesellschaft verhindert.
Sie hat mit dem Landkreis Verbindung aufgenommen und verweist auf ein Schreiben des Innenministeriums vom 08.07.2020 in dem eine Befreiung aus wichtigem Grund möglich wäre. Hier steht nicht mehr die soziale Situation, sondern der familiäre Aspekt in Vordergrund.
Wie das rechtlich zu bewerten ist, wird gegenwärtig zwischen dem Landkreis und dem Innenministerium geklärt. Eine entsprechende Information erfolgt, sofern ein Ergebnis vorliegt..