26.04.2021 - 6.4 Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Wie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Frau Harder übergibt die Leitung der Sitzung und verlässt die Reihen der Gemeindevertretung.

 

Die Gemeinde Wiek hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.

Gemäß § 5 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Wiek, hat diese die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen übertragen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 14.01.2021 die Jahresrechnung der Gemeinde Wiek für das Haushaltsjahr 2016 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek die Bürgermeisterin der Gemeinde Wiek für das Haushaltsjahr 2016 uneingeschränkt zu entlasten.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Nord-Rügen und entlastet die Bürgermeisterin uneingeschränkt für das Haushaltsjahr 2016.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Frau Harder

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

5

0

4

1

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=400&TOLFDNR=8128&selfaction=print