26.04.2021 - 6.5 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Frau Harder nimmt wieder an der Sitzung teil und übernimmt die Leitung

 

Die Gemeinde Wiek hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.

Gemäß § 5 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Wiek, hat diese die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen übertragen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 14.01.2021 die Jahresrechnung der Gemeinde Wiek für das Haushaltsjahr 2017 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Er empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2017 in der Fassung vom 18.12.2020 festzustellen und die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2017 uneingeschränkt zu entlasten.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Nord-Rügen und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 in der Fassung vom 18.12.2020 fest

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

6

0

4

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage