26.04.2021 - 6.6 Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Wie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mo., 26.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Annett Ohlrich
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Frau Harder übergibt die Leitung der Sitzung und verlässt die Reihen der Gemeindevertretung.
Die Gemeinde Wiek hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.
Gemäß § 5 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Wiek, hat diese die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen übertragen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 14.01.2021 die Jahresrechnung der Gemeinde Wiek für das Haushaltsjahr 2017 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek die Bürgermeisterin der Gemeinde Wiek für das Haushaltsjahr 2017 uneingeschränkt zu entlasten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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480,5 kB
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