28.04.2021 - 6.1 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde Altenkirchen in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin in der Hauptversammlung der Bilanz für das Jahr 2019 ihre Zustimmung erteilen kann, benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird, die bereits geprüfte und testierte und durch den Aufsichtsrat der Altenkirchener Wohnungsbau AG bestätigte  Bilanz 2019

 

mit einer Bilanzsumme von     11.277.207,45 EUR

und einem Jahresgewinn nach Steuern und

Abschreibung  in Höhe von          231.438,27 EUR,

der dem  Verlustvortrag aus 2018 in Höhe von     1.550.128,35 EUR

 

zu verrechnen ist, für das Wirtschaftsjahr 2019 zu bestätigen und die Bestätigung in der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft zum Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V