28.04.2021 - 6.4 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin im Aufsichtsrat die Beschlussfassung zur Bilanz der EDW vornehmen kann, benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird, die bereits geprüfte und testierte Bilanz 2019 der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH im Aufsichtsrat der Altenkirchener Wohnungsbau AG

 

mit einer Bilanzsumme von     391.312,25 EUR

und einem Jahresverlust nach Steuern

und Abschreibung in Höhe von         2.307,55 EUR,

der mit dem Gewinnvortrag aus 2018 in Höhe von    42.074,59 EUR

 

zu verrechnen ist, für das Wirtschaftsjahr 2019 zu bestätigen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V