28.04.2021 - 6.5 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin im Aufsichtsrat der Altenkirchener Wohnungsbau AG der Entlastung der Geschäftsführerin der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH, zustimmen kann, benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird, der Entlastung der Geschäftsführerin der Energie- und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH, Frau Petra Harder, zuzustimmen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V