28.04.2021 - 6.7 Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Alt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Altenkirchen hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.

Gemäß § 5 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Altenkirchen, hat diese die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen übertragen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 14.01.2021 die Jahresrechnung der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2016 geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Nord-Rügen und entlastet die Bürgermeisterin eingeschränkt für das Haushaltsjahr 2016.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V