28.04.2021 - 6.7 Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Alt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Datum:
- Mi., 28.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Maria Habersaat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Altenkirchen hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.
Gemäß § 5 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Altenkirchen, hat diese die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen übertragen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 14.01.2021 die Jahresrechnung der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2016 geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.