28.04.2021 - 6.8 Feststellung des Jahresabschlusses für das Haus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Altenkirchen hat gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.

Gemäß § 5 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Altenkirchen, hat diese die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen übertragen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 14.01.2021 die Jahresrechnung der Gemeinde Altenkirchen für das Haushaltsjahr 2017 geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Er empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2017 in der Fassung vom 22.12.2020 festzustellen und die Bürgermeisterin zu entlasten.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Nord-Rügen und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 in der Fassung vom 22.12.2020 fest.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage