24.08.2021 - 4.1 Nutzungsrichtlinie für die Kulturscheune "Günte...

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Protokoll

Mit Beschluss vom 04.11.2020 entscheidet sich die Gemeindevertretung Wiek dafür, die Bewirtschaftung der Kulturscheune „Günter Käning“ in Wiek auf der Grundlage einer Nutzungsrichtlinie zu realisieren.

 

Frau Kieck spricht über die vorliegende Nutzungsrichtlinie mit dem Mietvertrag und ist der Meinung, dass dieser zu sehr auf externe und gewerbliche Veranstaltungen ausgerichtet ist.

Außerdem sind Passagen des Vertragstextes zu umfangreich und zu unverständlich.

 

Die Ausschussmitglieder beraten zu dem vorliegenden Mietvertrag und nehmen in den §§ 1, 3 und 4 Änderungen bzw. Streichungen vor (Anlage 1).

So ist der „Heimatverein Wiek“ im gesamten Vertrag durch die Gemeinde Wiek zu ersetzen und die Zahlungsbedingungen (Zahlungsfrist) für kurzfristige Veranstaltungen anzupassen. Grundsätzlich ist jedoch die Miete vor der Schlüsselübergabe zu entrichten. Für den § 7 ist der Anschluss von elektrisch betrieben Geräten an das Stromnetz genauer zu definieren.

Weiterhin sind die Mietpreise nach wie vor zu hoch, aber in Hinsicht der Kosten für Strom und Endreinigung notwendig. In diesem Zusammenhang legt Herr Orth eine nochmals überarbeitete Kalkulation vor. Diese sieht neben einer möglichen halbtägigen Vermietung auch einen Preisvorteil für die örtlichen Vereine, die Freiwillige Feuerwehr sowie für Einwohner der Gemeinde Wiek vor. Darüber hinaus können die Vereine und die Freiwillige Feuerwehr einmal im Jahr die Kulturscheune zum Zwecke ihrer Jahreshauptversammlungen kostenlos nutzen.

Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, die Nutzungsrichtlinie mit den Änderungen im Vertrag und der Übernahme der Kostenkalkulation durch das Amt Nord-Rügen überarbeiten zu lassen. (siehe Anlagen)

 

Geänderter Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung Wiek beschließt die geänderte Nutzungsrichtlinie für die Kulturscheune „Günter Käning“ in Wiek und die Mietpreise für das Jahr 2021.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 4

4

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage