26.05.2021 - 5.3 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "...

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Protokoll

Der Eigentümer der Grundstücke  Boddenblick 22 und 23 hat am 18.3.2021 einen schriftlichen Antrag auf Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 3 „Ferienhausgebiet am Bodden“ an die Gemeinde Wiek gestellt. Er möchte die vorhandenen Ferienwohnungen in den Gebäuden auch als Dauerwohnungen nutzen können. Zurzeit sind im rechtswirksamen Bebauungsplan nur Ferienwohnungen und Ferienhäuser zulässig.

 

Hinweis des Bauamtes:

Die Gemeinde möge bei Ihrer Entscheidungsfindung beachten, dass Nutzungskonflikte zwischen Dauerwohnen und Ferienwohnen z.B. An- und Abfahrtsverkehr, Freizeitverhalten der Feriengäste) nicht ausgeschlossen werden können.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr möge für die erforderliche Beschlussfassung in der Gemeindevertretung entscheiden, ob die Amtsverwaltung die Beschlussvorlage zustimmend oder ablehnend vorbereiten soll.

 

Diskussion zur BV

 

Herr Schwuchow setzt sich dafür ein, dass mehr Wohnraum in der Gemeinde ausgewiesen wird.

Herr Hein wünscht, dass dann das gesamte Gebiet von der Bauleitplanung umfasst wird.

 

Herr Faralich verliest den Sachvortrag und fragt:

Wer mit der positiven vorbereiteten Beschlussfassung einverstanden ist.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 4

4

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage