26.05.2021 - 5.4 Antrag zur Aufstellung von Verkehrsrichtungen g...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Mi., 26.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Nicole Köhler
Protokoll
Im Zuge der Erneuerung der Beschilderung in der Gemeinde Wiek ist aufgefallen, dass am Friedhof eine Parkfläche unbeschildert ist, so dass es sinnvoll sein könnte, diese Parkfläche mit einem Parkplatzschild sowie einem Zusatzschild zum Parken für eine Stunde in Verbindung mit der Auslegung einer Parkscheibe gem. der Straßenverkehrsordnung zu ermöglichen. Das dauerhafte Parken soll somit unterbunden werden.
Diskussion zur BV
Herr Faralisch bittet um Klärung des Eigentums. Er geht davon aus, dass hier Teilbereiche in Privateigentum sind.
Der Bauausschuss nimmt den Zusatz mit auf, dass die Zustimmung vorbehaltlich der Klärung des Eigentums erfolgt.
Hinweis des Ordnungsamtes bei der Protokollausführung:
Am 27.05.21 erfolgte die Mitteilung, dass der Antrag der Gemeinde zur Beschilderung seites des Landkreiuses abzulehnen sei, da die öffentlichen Flächen nicht ausreichend sind.
Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Beschluss
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde, dem Landkreis Vorpommern-Rügen auf Aufstellung des Verkehrszeichens 314 „Parken“ mit dem Zusatzzeichen 1040-33 „Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 1 Stunde“ gem. Straßenverkehrsordnung (StVO) zu stellen und nach Anordnung seitens des Landkreises zu beschaffen und aufstellen zu lassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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