18.08.2021 - 5.3 Schaffung eines freien Boddenzugangs zu Badezwe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Mi., 18.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Protokoll
Den Einwohner und Gästen der Gemeinde Wiek soll an der Straße der Jugend ein freier Zugang zum Bodden ermöglicht werden.
Gegenwärtig verlaufen diese über private und gewerbliche genutzte Flurstücke. Einerseits besteht eine „stillschweigende Duldung“, andererseits kommt es immer wieder zu Konflikten mit den (Kite)Surfern. Es ist beabsichtigt, eine Liegewiese mit einem freien Boddenzugang auszuweisen.
Frau von Buddenbrock informiert über einen stattgefundenen Vorort-Termin mit Herrn Buhl von der UNB (Untere Naturschutzbehörde). Herr Buhl hatte seinem Schreiben vom 08.06.2021 einen Lageplan mit der Ausweisung einer möglichen Liegenwiese mit Boddenzugang beigefügt (Anlage 3). In diesem Bereich besteht die Möglichkeit, den vorhandenen Schilfgürtel (ggf. in Eigeninitiative) zu entfernen. Das v.g. Schreiben ist auch dem Bauamt und der Bürgermeisterin Frau Harder zugegangen.
Frau von Buddenbrock legt den Ausschussmitgliedern einen vor ihr erarbeiteten Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung vor (Anlage 4).
Nach einer Diskussion zu diesem TOP sprechen sich die Ausschussmitglieder mehrheitlich für diesen Vorschlag aus.
Beschluss
Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, die in der Anlage orange gekennzeichneten Strandabschnitt in der Zeit zwischen dem 30.09.2021 und vor dem 01.03.2022 (gem. §39 Bundesnaturschutzgesetz, Auskunft UNB) durch Gemeindearbeiter von Rohr zu befreien. Ziel ist, in der kommenden Saison Gästen und Einheimischen einen unbehelligten Wasserzugang bieten zu können. Aus juristischen Gründen sollte nicht eine offizielle Badestelle ausgewiesen werden, sondern lediglich eine Möglichkeit geboten sein, dort ins Wasser zu gelangen