21.08.2019 - 6.14 Beschluss über die Eingliederung einer Fläche i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 30.5.2019 die Herausnahme des Geltungsberiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 "Baldereck Nr. 8" aus dem Landschaftsschutzgebiet "Ostrügen" beantragt, weil die Untere Naturschutzbehörde eine Ausnahme abgelehnt hat (Beschluss-Nr. 030.6.24-297/19 vom 3.4.2019). Mit Schreiben vom 5.6.2019 hat der Landkreis mitgeteilt, dass die von der Gemeinde Glowe vorgeschlagene Ersatzfläche im Kurpark Glowe nicht mehr zur Verfügung steht.  Somit ist eine neue Ersatzfläche in der Größe des Geltungsbereiches, der herausgenommen werden soll, erforderlich. Glowe liegt fast gänzlich im Landschaftsschutzgebiet "Ostrügen", so dass kaum Flächen in Frage kommen. Als neue Ersatzfläche wird die in der Anlage dargestellte Waldfläche am Süßling (Gemarkung Glowe, Flur 3, Flurstück 57/2 teilweise (Eigentümer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben)und Flurstück 56/2  (Eigentümer Gemeinde Glowe) vorgeschlagen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeinde Glowe beschließt, das Waldflurstück 56/2 der Gemarkung Glowe Flur 3  (Eigentümer Gemeinde Glowe) und aus dem Flurstück 57/2 der Gemarkung Glowe Flur 3 eine Teilfläche in einer Gesamtgröße von 3.200 m² in das Landschaftsschutzgebiet "Ostrügen" als Ersatz für die Herausnahme des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 "Baldereck Nr. 8" einzugliedern.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage