21.08.2019 - 6.1 Beschluss über die Hauptsatzung

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Protokoll

Nach § 5 Abs. 2 KV M-V hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Zur Vereinfachung der Verfahrensweise auf Grund diverser gesetzlicher Veränderungen wurde durch das Amt keine Änderungssatzung sondern eine neue Hauptsatzung erarbeitet und wird den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt

 

Es liegen 6 Änderungsanträge zur Hauptsatzung von Herrn Bernd Radeisen vor.

 

Herr Mielke äußert sich zu jedem Änderungsantrag. (Antworten sind dem Protokoll beigefügt)

 

Zu jedem Änderungsantrag erfolgt eine Abstimmung:

 

HS 1: einstimmig abgelehnt

HS 2: Änderung der Ladungsfrist auf 5 Tage – einstimmig beschlossen

HS 3: einstimmig beschlossen

 

HS 4: mehrheitlich abgelehnt mit einer Gegenstimme

HS 5: Der Vorschlag geht in den Bauausschuss, um eine Struktur für die Bekanntmachungstafeln zu entwickeln – einstimmige Entscheidung

HS 6: Der Antrag bezieht sich auf HS 1 und ist somit einstimmig abgelehnt

HS 7: einstimmig abgelehnt

 

Das Amt wird beauftragt die Änderungen einzuarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Das Amt wird beauftragt die Änderungen einzuarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Es liegen 6 Änderungsanträge zur Hauptsatzung vor.

HS 1: einstimmig abgelehnt

HS 2: Änderung der Ladungsfrist auf 5 Tage – einstimmig beschlossen

HS 3: einstimmig beschlossen

HS 4: mehrheitlich abgelehnt mit einer Gegenstimme

HS 5: Der Vorschlag geht in den Bauausschuss, um eine Struktur für die Bekanntmachungstafeln zu entwickeln – einstimmige Entscheidung

HS 6: Der Antrag bezieht sich auf HS 1 und ist somit einstimmig abgelehnt

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Anlagen zur Vorlage