10.11.2021 - 5.2 Beratung zu weiteren Anträgen auf Änderung des ...

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Protokoll

An die Gemeinde Wiek wurden weitere Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ferienhausgebiet am Bodden“ gestellt bezüglich des Zulassens von Dauerwohnungen. Bislang handelt es sich um ein Ferienhausgebiet. Zulässig sind ausschließlich Ferienhäuser und Ferienwohnungen.

 

Gem. § 1 Abs. 3 BauGB hat eine Gemeinde Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich ist.

 

Die Gemeinde Wiek hat bereits am 4.8.2021 den Grundsatzbeschluss Nr. 101.07.159/21 über die Schaffung der Möglichkeit von Dauerwohnungen für die Flurstücke 617/41 und 617/42 im gleichen Bebauungsplangebiet beschlossen.

 

Es wird empfohlen, alle Anträge zum Anlass zu nehmen, über eine entsprechende Änderung für das gesamte Plangebiet nachzudenken (städtebauliche Entscheidung und Gleichheitsgrundsatz für alle Eigentümer im Plangebiet).

 

Hinweis: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeinde Wiek hat in seiner Sitzung am 1.9.2021 festgestellt, dass derzeitig keine Entscheidung zu weiteren Dauerwohnungen getroffen werden sollte. Die Gemeinde Wiek will vor einer Entscheidung die entsprechenden Daten im Zusammenhang mit der Raumordnung über die Anzahl der insgesamt zulässigen Wohneinheiten in der Gemeinde Wiek erheben (Wohnraumentwicklungskonzept).

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr möge entscheiden, wie die erforderliche Beschlussvorlage durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.

 

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt vor. Den Gegenstand der folgenden Auseinandersetzung bildet sodann die Frage, ob der TOP zurückgestellt werden soll bis ein entsprechendes Wohnraumentwicklungskonzept vorliegt oder die Beschlussvorlage ablehnend vorbereitet werden soll. Da die Erarbeitung des Konzeptes einen nicht absehbaren Zeitraum erfasst und ein Ergebnis daher nicht unmittelbar vorliegt, wird sich mehrheitlich für eine Ablehnung der Anträge ausgesprochen, um die Vorgänge abzuschließen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die erforderliche Beschlussvorlage soll durch die Amtsverwaltung ablehnend vorzubereitet werden.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 5

5

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=415&TOLFDNR=9971&selfaction=print