10.11.2021 - 5.1 Beratung zum Fortschreibung des Wohnraumentwick...

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Protokoll

Der Vorsitzende erläutert die bestehende Problematik des durch die Raumordnung im Falle einer gemeindlichen Planung eingegrenzten Wohnraumbedarfs der Gemeinde Wiek. Hierbei wird erneut auf die Bedeutung des Wohnraumentwicklungskonzepts hingewiesen, welchem sich eindeutig der benötigte Wohnraumbedarf entnehmen lässt. Im Rahmen der anschließenden Diskussion erfragt Frau von Buddenbrock, ob die Problematik des Wohnraumbedarfs auch im Rahmen der gemeindlichen Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren durch den Landkreis Vorpommern-Rügen besteht, mit der Folge, dass über Nutzungsänderungsanträge nicht entschieden werden könne. Die Protokollantin erklärt diesbezüglich, dass im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB keine Beteiligung der Raumordnung erfolge und der Wohnraumbedarf der Gemeinde Wiek nicht zu berücksichtigen ist. Die Vorgaben der Raumordnung sind nur bei einer (zukünftigen) gemeindlichen städtebaulichen Planung zu berücksichtigen.

 

Nach erfolgter Diskussion fasst der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr folgenden Beschluss:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, Honorarangebote für die beabsichtigte Erstellung eines Wohnraumentwicklungskonzeptes einzuholen.
  2. Für die Finanzierung des Wohnraumentwicklungskonzeptes sollen städtebauliche Verträge mit den Antragstellern geschlossen werden.
  3. Durch die Gemeinde Wiek soll abschließend festgestellt werden, ob das Planungsbüro für die Erstellung eines Wohnraumentwicklungskonzeptes geeignet ist.

 

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Abstimmungsergebnis

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 5

5

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V