15.12.2021 - 6.6 wesentliche Produkte der Gemeinde Wiek
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 15.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:12
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Daniel Wolf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Im Jahr 2012 wurde in Mecklenburg-Vorpommern die Doppik für alle Gemeinden zur Pflicht. Die GemHVO- Doppik §4 (2) schreibt vor, dass hierbei auch Ziele und Kennzahlen für die wesentlichen Produkte definiert und ausgewertet werden müssen. Aktuell sind weder Ziele noch Kennzahlen definiert, dies wurde bisher mehrfach in den vorangegangenen Jahresabschlüssen der Gemeinde bei der Prüfung moniert.
Künftig erhalten ausschließlich Gemeinden, welche Ziele und Kennzahlen definiert haben und diese auswerten, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk bei deren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund ist die vollständige Umsetzung der Gem-HVO zwingend notwendig.
Bei den wesentlichen Produkten handelt es sich, um besonders gekennzeichnete Produkte, für welche Ziele und Kennzahlen gebildet und ausgewertet werden.
Die wesentlichen Produkte werden bei jedem Haushaltsbeschluss neu bestimmt bzw. bestätigt
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses haben sich in ihrer Sitzung am 24.11.2021 mit der Thematik beschäftigt und empfehlen einstimmig der Gemeindevertretung die Annahme der vorliegenden Beschlussvorlage.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
426,7 kB
|