15.12.2021 - 6.3 Beschluss zu weiteren Anträgen auf Änderung des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

An die Gemeinde Wiek wurden weitere Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ferienhausgebiet am Bodden“ gestellt bezüglich des Zulassens von Dauerwohnungen. Bislang handelt es sich um ein Ferienhausgebiet. Zulässig sind ausschließlich Ferienhäuser und Ferienwohnungen.

 

Gem. § 1 Abs. 3 BauGB hat eine Gemeinde Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich ist.

 

Die Gemeinde Wiek hat bereits am 4.8.2021 den Grundsatzbeschluss Nr. 101.07.159/21 über die Schaffung der Möglichkeit von Dauerwohnungen für die Flurstücke 617/41 und 617/42 im gleichen Bebauungsplangebiet beschlossen.

 

Es wird empfohlen, alle Anträge zum Anlass zu nehmen, über eine entsprechende Änderung für das gesamte Plangebiet nachzudenken (städtebauliche Entscheidung und Gleichheitsgrundsatz für alle Eigentümer im Plangebiet).

 

Hinweis: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeinde Wiek hat in seiner Sitzung am 1.9.2021 festgestellt, dass derzeitig keine Entscheidung zu weiteren Dauerwohnungen getroffen werden sollte. Die Gemeinde Wiek will vor einer Entscheidung die entsprechenden Daten im Zusammenhang mit der Raumordnung über die Anzahl der insgesamt zulässigen Wohneinheiten in der Gemeinde Wiek erheben (Wohnraumentwicklungskonzept).

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 10.11.2021 entschieden der Gemeindevertretung zu empfehlen, die Anträge abzulehnen, da die Gemeinde erst über die Erarbeitung eines Wohnraumentwicklungskonzept den derzeitigen Wohnungsbedarf feststellen lassen will um dann entsprechend des festgestellten Ergebnisses Entwicklungsstandorte festzulegen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, die Anträge abzulehnen, da die Gemeinde erst über die Erarbeitung eines Wohnraumentwicklungskonzept den derzeitigen Wohnungsbedarf feststellen lassen will um dann entsprechend des festgestellten Ergebnisses Entwicklungsstandorte festzulegen. 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

7

1

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=417&TOLFDNR=10363&selfaction=print