14.07.2021 - 7.2 Errichtung einer E-Ladestation für PKW auf 2 Pa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Datum:
- Mi., 14.07.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fördermittel und Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Katja Eichwald
- Beschluss:
- vertagt
Protokoll
Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen. Daneben hat die Stärkung der Elektromobilität auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen und stärkt den Transformationsprozess der Automobilindustrie. Ziel ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland unter der Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien voranzubringen und eine bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Versorgung von Elektrofahrzeugen (Pkw) durch Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen Flächen anzubieten. Die SWS hat bereits 1 Ladesäule im Ortsmittelpunkt auf eigene Rechnung installiert, sie wäre bereit, eine weitere Säule mit 2 Ladepunkten auf dem Parkplatz der Mehrzweckhalle zu betreiben, aber nicht mehr auf eigene Rechnung zu errichten. Damit ist die Gemeinde für die Anschaffung und Finanzierung der Säule zuständig, ebenso für die Versicherung und den äußeren ordnungsgemäßen Zustand ( z.B. Vandalismusschäden). Eine Gewinnbeteiligung würde erst ab einer Abnahmemenge von 7501 kWh an die Gemeinde erfolgen. Derzeit erzielt die SWS im Ortsmittelpunkt keine Gewinne, sie macht sogar jährliche Verluste bei einer Abnahmemenge von ca. 3600 kWh im Jahr 2020. In einer bestmöglichen Hochrechnung könnten in Glowe ca. 9700 kWh abgenommen werden, so dass der Gemeinde ca. 121 EUR ausgeschüttet würden.
Die Finanzierung könnte sich wie folgt darstellen:
Anschaffungskosten Ladesäule ca: 15.600 EUR
Förderung max. 4.000 EUR pro Ladepunkt: 8.000 EUR
Herstellung Stromanschluss ca: 2.000 EUR
Förderung Stromanschluss 80%: 1.600 EUR
Eigenmittel insgesamt: 8.000 EUR ohne Gegenfinanzierung.
Die Beschlussvorlage wird einstimmig von der Tagesordnung genommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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