26.08.2021 - 6.2 Grundsatzbeschluss zur beantragen Entwicklung d...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Protokoll

 

Herr Schmidt von der Christburk GmbH stellte in der Gemeindevertretersitzung am 1.7.2021  sich und seine Firma vor. Seine Firma hat das Grundstück der ehemaligen Bundeswehrliegenschaft in Lancken für sich reserviert und möchte die Fläche im Rahmen eines B-Planes entwickeln.

 

Das Projekt wurde den Gemeindevertretern anhand von Plänen vorgestellt (Anlage). Die Fläche umfasst 3,3 ha. Geplant ist mit einer GRZ von unter 0,3 (ca. 9.900 m² Gebäudegrundfläche) und einer GFZ von unter 0,8 ( 2 bzw. 3 Vollgeschosse zuzüglich  ausgebautem Dachgeschoss). Die Bestandsgebäude müssen abgerissen werden Die Größe der Bestandsgebäude beträgt 2.020 m². Das entspricht einer GRZ im Bestand von 0,06. Auf einer Wohnfläche von ca. 20.000 m² sollen Wohnungen und auch gewerbliche Räume entstehen. Die Idee ist, hier den ländlichen Charakter mit einer Art Landgut zu entwickeln. Die Wohnungen sollen Eigentumswohnungen, aber auch Mietwohnungen sein. Es wird durch den Vorhabenträger Wert auf die Eigenständigkeit der Siedlungsanlage gelegt, Gewerbe des Grundbedarfs wären in der Anlage möglich (Bäcker, Imbiss – dazu muss noch eine Marktanalyse erfolgen).

 

Die Gemeindevertreter wiesen in der Sitzung am 1.7.2021 darauf hin, dass die Gemeinde  einen rechtsgültigen Beschluss gefasst hat, dass diese Fläche nicht bebaut werden soll.

 

Die Gemeindevertreter verwiesen das Anliegen von der Christburk GmbH zurück in den Bauausschuss zur Beratung und Entscheidung.

 

Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. (§ 1 Abs. 3 BauGB)

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 5.8.2021 über den Antrag erneut beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Antrag nicht zuzustimmen.

 

Herr Petzold berichtet über die Entscheidung des Bauausschusses. Das Bug-Projekt war bei der Entscheidungsfindung ein wesentlicher Punkt. Die Festschreibung im Flächennutzungsplan als „militärische Liegenschaft“ ebenso.

 

Herr Große macht darauf aufmerksam, dass hier sofort abgelehnt wurde ohne darüber zu diskutieren. Für das Projekt spricht u.a., dass die Ruinen abgerissen werden. Er hatte vorgeschlagen, den Investor nochmals zu einem Gespräch einzuladen und über eine Änderung der Größenordnung zu sprechen.

 

Herr Dr. Eckardt sieht in diesem Projekt wesentlich mehr Charme und würde das nicht ablehnen. Auch Frau John und Frau Krausche sehen das Projekt positiv.

 

Herr Petzold erfragt den Sachstand Gutshaus Lancken. Hier steht das B-Planverfahren kurz vor dem Abschluss.

 

Herr Kuhn hält die Dimensionierung der Gebäude sowohl in der Geschossigkeit als auch in den Gebäudelängen für völlig unakzeptabel, hier würde ein eigenständiges Dorf entstehen.

 

Herr Große beantragt, den Beschluss von der Tagesordnung zu nehmen, den Investor durch das Amt Nord-Rügen anzuschreiben und zu einem Gespräch einzuladen in Bezug auf die

Verrringerung der Größenordnung (2- bis 3-geschossige Häuser reduzieren) einzuladen.

 

Über diesen Antrag wird abgestimmt.

 

Abstimmung: 7 Ja-Stimmen  2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=426&TOLFDNR=9233&selfaction=print